DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-05 |
Die steuerliche Transparenz, die aktuell und künftig von multinationalen Unternehmensgruppen erwartet wird, ist ein neues Phänomen, das auf Richard Murphy zurückgeführt werden kann. Das von ihm bereits vor zwei Jahrzehnten entwickelte Konzept findet sich in der aktuellen Zieldefinition der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union wieder: Eine globale Lösung zur Reform des überholten internationalen Körperschaftsteuersystems mit Maßnahmen zur Neuverteilung der Besteuerungsrechte und einer effektiven Mindestbesteuerung der Unternehmen. Diese aktuelle Zielsetzung, die auf eine globale Mindestbesteuerung abstellt, ist Ergebnis des erschütterten Vertrauens in nationale Steuersysteme. Luxembourg Leaks, Panama Papers, Pandora Papers, etc. – investigativer Journalismus und zahlreiche Datenlecks fördern die Wahrnehmung der Bevölkerung, dass aggressive Steuervermeidung gängige Unternehmenspraxis sei.
Die Konzernfinanzierung wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zutreffend beschrieben als „Konstrukt, mit dem Unternehmen Kostenminimierung betreiben“. Unternehmensgruppeninterne Darlehen und ihre Verzinsung stehen aber auch im Zentrum steuerlicher Betriebsprüfungen. Insbesondere wenn finanzielle Mittel von einer ausländischen Muttergesellschaft oder von einer nicht in Deutschland ansässigen Konzernfinanzierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, kann durch hohe Zinsen auf relativ einfache Art und Weise eine erhebliche Minderung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage erreicht werden.
Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in 2020 haben hybride Arbeitsplatzgestaltungen, auch bekannt als Remote-Work & Co. eine erhebliche Rolle im Arbeitsmarkt eingenommen. Der Gesetzgeber hat die praktische Relevanz erkannt und durch das Jahressteuergesetz 2022 weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten zur Berücksichtigung der einzelfallabhängigen Mehraufwendungen geschaffen. Auch die Betriebsprüfung profitiert hierbei vom fortgeschrittenen Digitalzeitalter. Der nachfolgende Beitrag gibt einen praktischen Überblick über die gesetzgeberischen Neuerungen.
Vorliegender Beitrag behandelt die Rechtsprechung des BFH zur Ertragbesteuerung der Personengesellschaften (mit Ausnahme der Einbringungs- und Umwandlungsfälle).
Der erste Teil des Aufsatzes stellte Entscheidungen der Finanzgerichte zum Thema verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aus den Jahren 2018 bis 2021 im Zusammenhang mit Darlehen, der Anstellung und Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers und Mietverträgen vor (StBp 2023, 121). Der zweite Teil behandelt ausgewählte Entscheidungen der Finanzgerichte u. a. zum Aufwendungsersatzanspruch, zur vGA bei Betrieben gewerblicher Art und zum Leistungsaustausch im Konzern.
BFH, Urteil vom 08.09.2022 – V R 26/21
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2021 – 1 K 1268/18
BFH, Urteil vom 29.09.2022 – V R 29/20
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.08.2020 – 9 K 2621/18
BFH, Urteil vom 30.11.2022 – VIII R 13/19
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2019 – 11 K 3207/17
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