DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-03 |
Der Beitrag untersucht die Auffassung, das Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) Satz 1 DBA Frankreich würde die Hinzurechnung fiktiver nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG ausschließen.
Nach § 158 Abs. 1 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu legen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO „entsprechen“. Dieser Grundsatz erfährt eine Einschränkung durch § 158 Abs. 2 Nr. 1 AO, „soweit“ nach den Umständen des Einzelfalls ein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.
Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens zur Belastbarkeit der Richtsatzsammlung die Stellungnahme des BMF und zeigt auf, warum die grundsätzlichen Zweifel an der Richtsatzsammlung derzeit so gewichtig sind, dass auf Antrag des Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden anzuordnen ist, die auf Richtsatzschätzungen beruhen.
Die Vielzahl der BFH-Urteile zum Thema Gewerbesteuer zeigt deutlich die überdurchschnittliche Bedeutung der Gewerbesteuer für die Belastung der Unternehmen auf. Ausgangspunkt sind dabei überwiegend Aufgriffe von steuerlich relevanten Sachverhalten durch die Betriebsprüfung.
BFH, Urt. v. 24.08.2023 – V R 29/21
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 19.08.2021 – 11 K 133/20
BFH, Urt. v. 12.07.2023 – XI R 5/21
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.11.2021 – 3 K 1192/18
Finanzgericht Köln, Urt. v. 23.04.2024 – 8 K 836/22
FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.05.2024 – 1 V 123/23
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