DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-04 |
Gegenstand des BFH-Urteils vom 06.05.2024 – III R 7/22 – ist die unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebes auf einen Familienangehörigen. Schwerpunkte der Entscheidung sind die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Übertragung, die Rechtsfolgen, die sich aus der Rechtsnachfolge ergeben, insbesondere die Verpflichtungen des Übernehmers zur Korrektur fehlerhafter Bilanzen des Betriebsübergebers, und die Behandlung nachträglicher Betriebsausgaben des Betriebsübergebers.
Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften haben gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto – dem steuerliche Einlagekonto – auszuweisen.Über § 27 Abs. 7 KSG gelten die Vorschriften des § 27 Abs. 1 bis 6 KStG sinngemäß auch für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 EStG gewähren können.
Im Berichtszeitraum waren der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof umfangreich tätig. Die nachfolgende Auswahl gibt einen Überblick über die aus Sicht des Verfassers für die Praxis wesentlichen Gerichtsentscheidungen.
Der Beitrag stellt die Unterschiede der privaten und betrieblichen Verwaltung von Immobilienvermögen, insbesondere die anzuwendenden unterschiedlichen ertragsteuerlichen Regelungen dar.
BFH, Urt. v. 16.05.2024 – VI R 31/21
Vorinstanz: FG Thüringen, Urt. v. 14.10.2020 – 3 K 483/19
BFH, Urt. v. 06.05.2024 – III R 7/22
Vorinstanz. FG Thüringen, Urt. v. 23.11.2021 – 3 K 308/18
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