DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-03 |
Der Beitrag zeigt die eingeschränkte Wirkkraft des § 8 Abs. 5 Satz 2 AStG und § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG aufgrund eines legislatorischen Konstruktionsfehlers auf.
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG werden Vermögen und Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter, Bezugs- oder Anfallberechtigtem entsprechend ihrem Anteil zugerechnet. Der Beitrag legt Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm ausführlich dar.
Der Beitrag bezieht sich auf die Stellung expliziter Garantien und stellt auf die rechtliche Einordnung als Vorstufe zur Verrechnungspreisbestimmung ab.
Die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung setzt eine Beherrschung der ausländischen Gesellschaft voraus. Der Beitrag geht Schwierigkeiten und Herausforderungen nach, die im Rahmen einer Betriebsprüfung auftreten können.
30 Jahre nach Einführung des umsatzsteuerlichen Binnenmarktes hat die Verwendung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in der Praxis nicht an Bedeutung verloren – ebenso-wenig die Zahl der Rechtsstreitigkeiten dazu. Der bedenklichen Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, die die Verwendung irgendeiner ausländischen USt-IdNr. auch ohne Bezug zum Bestimmungsland zuließ, hat der BFH nunmehr eine Absage erteilt.
Der Beitrag behandelt die von Mitte 2023 bis Ende Juni 2024 veröffentlichte Rechtsprechung des BFH zum Verfahrensrecht der Abgabenordnung.
BFH, Urt. v. 11.07.2024 – IIIR 41/22 –
Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 22.09.2022 – 9 K 2833/21
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.