DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-05 |
Die Akteneinsicht ist ein wichtiges Verfahrensrecht. Sie verwirklicht den Grundrechtsschutz durch frühzeitige Teilhabe im Verfahren. Nur durch Einsichtnahme in die behördeninterne Dokumentation ist ein Einblick in die Willensbildung des Finanzamts möglich. Nicht selten ermöglicht die Akteneinsicht überhaupt erst ein sachgerechtes Vorgehen im Sinne des Mandanten.
In nahezu allen Unternehmen werden steuerlich relevante Prozesse heute mit IT-Lösungen unterstützt. In diesem Zusammenhang besteht Handlungsbedarf bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation, die die Vorgaben der Finanzverwaltung „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erfüllt. Für die Prüfung der Prozesse ist die Verfahrensdokumentation erforderlich.
„Bundeshaushalt: Olaf Scholz fehlen in den kommenden Jahren fast 25 Milliarden Euro“ oder „Milliardenfinanzloch: Warum die Kasse plötzlich leer ist“ bzw. „Milliardenlücken im Bundesetat erwartet“ – so oder ähnlich lauten die Schlagzeilen in der Presse seit Beginn des Jahres. Mit seiner ersten Idee zur Lösung der plötzlich bekanntgewordenen Finanzmisere, einer Erhöhung der Tabaksteuer, ist der Bundesfinanzminister jedoch nach weiteren Presseberichten „vom Kanzleramt gebremst“ worden.
Vorliegender Beitrag behandelt die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus dem neuen BMF-Schreiben v. 19.12.2018 zur Realteilung ergeben.
AO § 166 UStG § 14c: MwStSystRL Art. 203
BFH-Urteil vom 14. Februar 2019 – V R 68/17
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1
BFH-Urteil vom 26. Juni 2019 – V R 64/174
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