DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-07 |
Der Fachbereich Haushalt und Finanzen als Teil des Wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag hat eine Umsatzsteuerpflicht bei der Verwaltung von Wagniskapitalfonds untersucht. Die Finanzverwaltung hatte erst kürzlich den UStAE aktualisiert. Dieses war erforderlich geworden, da gerade aufgrund der Zielsetzung des Fondsstandortgesetzes, den Fondsstandort Deutschland auch durch steuerliche Maßnahmen zu stärken und insbesondere junge Wachstumsunternehmen zu fördern, sich daneben auch aus unionsrechtlichem Anlass umsatzsteuerlicher Handlungsbedarf ergab.
Der Verrechnungspreis, auch als Transferpreis bezeichnet, ist ein hochkomplexes Konzept, das die Preisgestaltung von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines multinationalen Konzerns betrifft. Er dient dazu, die Gewinnallokation zwischen den beteiligten Unternehmensteilen zu bestimmen und stellt sicher, dass die Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu Bedingungen stattfinden, die ähnlich sind wie bei Geschäften zwischen unabhängigen, nicht verbundenen Parteien. Die Festlegung eines angemessenen Verrechnungspreises erfordert eine eingehende Analyse verschiedener Faktoren, die als Verrechnungspreismethoden bezeichnet werden.
Die Entscheidung des BFH v. 02.11.2022 – I R 37/19 – zur tatsächlichen Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags bestätigte, dass dessen Nichtdurchführung während der gesetzlichen Mindestlaufzeit zur rückwirkenden Nichtanerkennung der Organschaft führt und damit erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Ausgehend von den ertragsteuerlichen Grundlagen einer Organschaft behandelt dieser Aufsatz Fragen zur Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags während der Mindestlaufzeit.
In der StBp wurden in den vergangenen Jahren vom Verfasser verschiedene Haftungsnormen vorgestellt. Nunmehr soll ein weitgehend unbekannter Haftungstatbestand aus dem Außensteuerrecht vorgestellt werden, hinsichtlich dessen vieles strittig ist. Für die Durchsetzung der sich aus § 5 Abs. 1 AStG ergebenden steuerlichen Verpflichtungen bei Zwischenschaltung von ausländischen (Kapital)gesellschaften ist dieser Haftungstatbestand konzipiert.
Nach § 18 EStG gehören auch zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Dies gilt grundsätzlich auch für Personengesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften. Da eine Personengesellschaft nur insgesamt als gewerblich oder nichtgewerblich qualifiziert werden kann, stellen sich Abgrenzungsfragen.
BFH, Urteil vom 01.08.2023 – VI R 11/21
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2021 – 10 K 1865/20
Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.08.2022 – 13 K 559/19 G, F
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