DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
Mit dem vergeblichen Versuch den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ersatzlos zu streichen und mit der Veröffentlichung eines neuen Erlasses zu diesem Nachweis hat die Finanzverwaltung viel Staub aufgewirbelt. Tatsächlich ergeben sich bei vielen Gebäuden (z. B. Supermärkte, Spezialbauten) neben der gewöhnlichen Nutzungsdauerbestimmung aber auch weitere wirtschaftliche Einschränkungen, die zu einem partiellen schnelleren Wertverbrauch des Gebäudes führen und der in der freien Wirtschaft mietvertraglich ausgeglichen wird.
In der Bauindustrie und im Anlagenbau ergeben sich branchenbedingt spezielle Buchungs- und Bilanzierungsfragen. Eine branchenspezifische Darstellung der Problematik entspricht daher dem Bedürfnis der Beratungs-, Besteuerungs- und Prüfungspraxis. Die Prüfung des Bilanzansatzes der unfertigen Erzeugnisse bildet bei Betriebsprüfungen ausnahmslos einen Schwerpunkt; denn die Höhe des Wertansatzes der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der eigengenutzten, selbst erstellten Anlagen bestimmt in der Regel wesentlich das Jahresergebnis.
Der erste Teil dieses Aufsatzes (StBp 2023, 271) behandelte die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen (Zinsen) aus Staaten, mit denen ein DBA besteht.
Der Beitrag behandelt die von Mitte 2022 bis Mitte 2023 veröffentlichte Rechtsprechung des BFH zum Verfahrensrecht der Abgabenordnung.
BFH, Vorlagebeschluss vom 26.01.2023 – V R 20/22 (V R 40/19)
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 16.10.2019 – 5 K 309/17
FG Köln, Urteil vom 16.11.2022 – 2 K 750/19
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