Mit dem vergeblichen Versuch den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ersatzlos zu streichen und mit der Veröffentlichung eines neuen Erlasses zu diesem Nachweis hat die Finanzverwaltung viel Staub aufgewirbelt. Tatsächlich ergeben sich bei vielen Gebäuden (z. B. Supermärkte, Spezialbauten) neben der gewöhnlichen Nutzungsdauerbestimmung aber auch weitere wirtschaftliche Einschränkungen, die zu einem partiellen schnelleren Wertverbrauch des Gebäudes führen und der in der freien Wirtschaft mietvertraglich ausgeglichen wird. Es bestehen bei diesen Objekten aber besondere Wertrisiken, die über eine erhöhte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu korrigieren sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
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