DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-04 |
In § 3 GrEStG sind verschiedene Befreiungen von der Grunderwerbsteuer geregelt. Zur Anwendung dieser Vorschrift hat der BFH die sog. interpolierende Betrachtungsweise entwickelt. Der Beitrag stellt diese vor und analysiert die Argumentation der Monografie von Johannes Heck.
In der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit liegt nicht notwendigerweise eine Betriebsaufgabe. Die Einstellung kann auch als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein. Ebenso ist eine Betriebsverpachtung im Ganzen als zeitweise Einstellung der aktiven Tätigkeit durch den Betriebsinhaber mit der Absicht der Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit denkbar. Die Realisierung der stillen Reserven als Folge der Betriebsaufgabe kann durch eine Betriebsunterbrechung oder durch Verpachtung des Betriebs im Ganzen verhindert werden.
Seit einigen Jahren rückt das Thema der Verrechnungspreise – sowohl national als auch international – zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltungen und des Gesetzgebers. Der Beitrag untersucht die eigenständige nationale Rechtsgrundlage des § 89a AO für bi- und multilaterale Vorabverständigungsverfahren. Im ersten Teil (StBp 2023, 223) wurden die Voraussetzungen von Vorabverständigungsverfahren sowie Vorabverständigungsvereinbarungen, ihre Bindungswirkung und das (Konkurrenz-)Verhältnis zu erteilten Zusagen und Auskünften untersucht.
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Welteinkommensprinzip). Das gilt auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger im Inland einen Wohnsitz hat, der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sich aber im Ausland befindet. Dieser Aufsatz behandelt die Prüfung ausländischer Einkünfte i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG von unbeschränkt Steuerpflichtigen anhand ausgewählter Rechtsfragen.
Im Berichtszeitraum waren der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof umfangreich tätig. Die nachfolgende Auswahl gibt einen Überblick über die aus Sicht des Verfassers für die Praxis wesentlichen Gerichtsentscheidungen.
BFH, Urteil vom 14.12.2022 – X R 10/21
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.04.2021 – 2 K 426/15
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: