DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-06 |
Der BFH kommt „nicht [zu dem] Ergebnis, die Methode des Zeitreihenvergleichs grundsätzlich zu verwerfen [, weil] … auf Seiten der Finanzverwaltung ein durchaus nachvollziehbares Bedürfnis [besteht], moderne Prüfungsmethoden … einzusetzen.“ Deshalb werden zeitreihenbasierte Schätzungen nach der Drei-Stufen-Theorie in Fällen ordnungswidriger Aufzeichnungen anerkannt. Entgegen diverser anderer Finanzgerichtsentscheidungen hat der 5. Berliner Senat mit der Quantilsschätzung die am weitesten verbreitete zeitreihenbasierte Methode verworfen.
Vermögensverwaltende Personengesellschaften sind in der Außenprüfung eine Randerscheinung, weil sie keinen Betrieb i. S. v. § 193 Abs. 1 AO unterhalten. Deutlich zahlreicher sind in der Praxis aber Fälle, in denen sich das geprüfte Unternehmen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, z. B. an einem geschlossenen Immobilienfonds, beteiligt hat. Regelmäßig sind dann der bilanzielle Ansatz der Beteiligung bzw. der anteiligen Wirtschaftsgüter sowie die steuerlich maßgeblichen anteiligen Gewinne oder Verluste zu überprüfen.
In § 50a Abs. 1 Nr. 1–4 EStG sind Einkünfte aufgezählt, die bei beschränkt Steuerpflichtigen dem Steuerabzug unterliegen (beispielsweise bei Sportlern, Künstlern, Verwertern von Darbietungen, bei Überlassung von Urheberrechten bzw. hinsichtlich Vergütung für Patentverwertungen und Aufsichtsräten). Um diesen Steuerabzug sicherzustellen, enthält § 50a Abs. 5 Satz 4 EStG einen Haftungstatbestand des Abzugsverpflichteten.
Es gibt in Deutschland keine Pflicht, eine Registrierkasse zu verwenden. Daraus darf nicht gefolgert werden, die offene Ladenkasse (OLK) sei eine rechtlich zulässige Kassenführung. Vielmehr muss gesichert werden, dass die Kassenführung ordnungsgemäß gem. § 158 AO ist. Angesichts des Risikos von massiven Hinzuschätzungen etc. ist dies praxisrelevant. Die nachfolgende Darstellung soll helfen, die Fehlerquellen zu vermeiden.
In diesem Beitrag werden einige wichtige Urteile des BFH zur Umsatzbesteuerung zusammengefasst. Zur Person des Steuerpflichtigen interessieren zwei neue und grundlegende Entscheidungen zur Organschaft. Daran schließt sich die Konsignationslagerentscheidung II an, die wichtige Präzisierungen für eine Lieferung in oder über ein Lager enthält. Die Steuerschuld aufgrund einer Rechnung ist das dritte große Thema. Hier fließen auch neuere Entscheidungen des EuGH in das Rechnungserfordernis ein.
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