DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-03 |
Fragen der Verfahrensdokumentation sind seit einiger Zeit in der Praxis und in der Literatur Gegenstand einer intensiven Diskussion. Die Thematik ist gekennzeichnet durch eine hohe Komplexität mit vielen Facetten. Die gegenwärtige Regelung zur „Verfahrensdokumentation“ findet sich in dem BMF-Schreiben v. 14.11.2014. Zuvor war diese Thematik bereits Gegenstand des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) v. 7.11.1995.
Zweck einer Außenprüfung ist die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Unabhängig davon, ob eine Steuer bereits festgesetzt, ob der Steuerbescheid endgültig, vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, ist eine Außenprüfung zulässig.
Am 1.7.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) in Kraft getreten. Auch wenn die Gesetzesbezeichnung es nicht impliziert, enthält es Regelungen, die (auch) den Steuervollzug verbessern sollen. Das gibt erneut Veranlassung, den Praxisbedarf für das sog. Düsseldorfer Verfahren sowie dessen rechtliche Grundlagen zu hinterfragen.
BFH-Urteil vom 21. Februar 2018 – VI R 18/16
Vorinstanz: Sächsisches FG vom 12. November 2015 – 8 K 194/15 (EFG 2016, 1952)
BFH-Urteil vom 29. November 2017 – I R 83/15
Vorinstanz: FG Nürnberg vom 16. Juni 2015 – 1 K 1305/13 (EFG 2016, 592)
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