Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 21. Februar 2018 – VI R 18/16
Vorinstanz: Sächsisches FG vom 12. November 2015 – 8 K 194/15
(EFG 2016, 1952)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-03 |
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