DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
Der Beitrag erörtert die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterkantine eines kommunalen Krankenhauses im Zusammenhang mit einem Zweckbetrieb „Krankenhaus”. Bei Dauerverlustbetrieben könnte der Verlust der Gemeinnützigkeit drohen.
Der Beitrag erläutert die nach § 139c Abs. 3, 4, 5 und 5a AO zu speichernden Daten im Hinblick auf die Bedürfnisse der Praxis der am Besteuerungsverfahren Beteiligten, wie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und die Bediensteten der Finanzverwaltung, sowohl im Innendienst als insbesondere auch in der Außenprüfung.
Zur Umstrukturierung oder Veräußerung von Kapitalgesellschaften ist es oftmals notwendig, Teile abzuspalten oder auf eine andere Kapitalgesellschaft zu verschmelzen. Dies ist in der Praxis bei bestehenden Verlustvorträgen nicht zu Buchwerten möglich, sollen diese nicht im Rahmen der Umstrukturierung untergehen. Der Beitrag stellt mittels eines praxisorientierten Falls dar, ob und wann bestehende Verlustvorträge untergehen.
§ 193 AO ermächtigt die Finanzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Außenprüfung, deren möglicher Umfang in § 194 AO beschrieben wird. In welchem Umfang die Finanzbehörde von den ihr hierdurch gegebenen Möglichkeiten im konkreten Fall Gebrauch macht, bestimmt sie in der Prüfungsanordnung (§ 196 AO).
BFH, Urt. v. 29.08.2024 – V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19) –
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 16.10.2019 – 5 K 309/17
BFH, Urt. v. 21.11.2024 – VI R 9/22 –
Vorinstanz: FG München, Urt. v. 12.10.2021 – 2 K 667/21
BGH, Beschluss vom 10.04.2024 – 5 StR 578/23
Vorinstanz: LG Hamburg, Urt. v. 01.06.2023 – 618 KLs 2/22
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