Zur Umstrukturierung oder Veräußerung von Kapitalgesellschaften ist es oftmals notwendig, Teile abzuspalten oder auf eine andere Kapitalgesellschaft zu verschmelzen. Dies ist in der Praxis bei bestehenden Verlustvorträgen nicht zu Buchwerten möglich, sollen diese nicht im Rahmen der Umstrukturierung untergehen. Der Beitrag stellt mittels eines praxisorientierten Falls dar, ob und wann bestehende Verlustvorträge untergehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
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