Am 1.7.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) in Kraft getreten. Auch wenn die Gesetzesbezeichnung es nicht impliziert, enthält es Regelungen, die (auch) den Steuervollzug verbessern sollen. Das gibt erneut Veranlassung, den Praxisbedarf für das sog. Düsseldorfer Verfahren sowie dessen rechtliche Grundlagen zu hinterfragen. Daher werden zunächst das Düsseldorfer Verfahren in seinen unterschiedlichen Anwendungs- und Ausprägungsformen im Bundesgebiet dargestellt. Im Anschluss erfolgen eine Schwachstellen- und Bedarfsanalyse. Abschließend wird ein Handlungsbedarf aufgezeigt, mit dem Ziel den Steuervollzug zu verbessern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-03 |
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