Die Entscheidung des BFH v. 02.11.2022 – I R 37/19 – zur tatsächlichen Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags bestätigte, dass dessen Nichtdurchführung während der gesetzlichen Mindestlaufzeit zur rückwirkenden Nichtanerkennung der Organschaft führt und damit erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Ausgehend von den ertragsteuerlichen Grundlagen einer Organschaft behandelt dieser Aufsatz Fragen zur Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags während der Mindestlaufzeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-07 |
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