Die Entscheidung des BFH v. 02.11.2022 – I R 37/19 – zur tatsächlichen Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags bestätigte, dass dessen Nichtdurchführung während der gesetzlichen Mindestlaufzeit zur rückwirkenden Nichtanerkennung der Organschaft führt und damit erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Ausgehend von den ertragsteuerlichen Grundlagen einer Organschaft behandelt dieser Aufsatz Fragen zur Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags während der Mindestlaufzeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-07 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: