AO § 166 UStG § 14c: MwStSystRL Art. 203
Der Einwendungsausschluss nach § 166 AO kann auch zu Lasten eines vom Steuerpflichtigen beauftragten – und für die Steuerschuld haftenden – Rechtsanwalts wirken, wenn er mangels entgegenstehender Weisung in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Bevollmächtigter anzufechten.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 14. Februar 2019 – V R 68/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-05 |
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