Die Akteneinsicht ist ein wichtiges Verfahrensrecht. Sie verwirklicht den Grundrechtsschutz durch frühzeitige Teilhabe im Verfahren. Nur durch Einsichtnahme in die behördeninterne Dokumentation ist ein Einblick in die Willensbildung des Finanzamts möglich. Nicht selten ermöglicht die Akteneinsicht überhaupt erst ein sachgerechtes Vorgehen im Sinne des Mandanten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-05 |
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