30 Jahre nach Einführung des umsatzsteuerlichen Binnenmarktes hat die Verwendung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in der Praxis nicht an Bedeutung verloren – ebenso-wenig die Zahl der Rechtsstreitigkeiten dazu. Der bedenklichen Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, die die Verwendung irgendeiner ausländischen USt-IdNr. auch ohne Bezug zum Bestimmungsland zuließ, hat der BFH nunmehr eine Absage erteilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-03 |
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