Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss zum Bestimmungsland passen
EuGH und BFH verwerfen deutsche Verwaltungsauffassung
30 Jahre nach Einführung des umsatzsteuerlichen Binnenmarktes hat die Verwendung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in der Praxis nicht an Bedeutung verloren – ebenso-wenig die Zahl der Rechtsstreitigkeiten dazu. Der bedenklichen Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, die die Verwendung irgendeiner ausländischen USt-IdNr. auch ohne Bezug zum Bestimmungsland zuließ, hat der BFH nunmehr eine Absage erteilt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.12.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-12-03 |