Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss zum Bestimmungsland passen
EuGH und BFH verwerfen deutsche Verwaltungsauffassung

30 Jahre nach Einführung des umsatzsteuerlichen Binnenmarktes hat die Verwendung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in der Praxis nicht an Bedeutung verloren – ebenso-wenig die Zahl der Rechtsstreitigkeiten dazu. Der bedenklichen Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, die die Verwendung irgendeiner ausländischen USt-IdNr. auch ohne Bezug zum Bestimmungsland zuließ, hat der BFH nunmehr eine Absage erteilt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2024
Veröffentlicht: 2024-12-03