Für die Feststellung der Unternehmereigenschaft ist maßgeblich, wer die wirtschaftliche Tätigkeiten im eigenen Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt und ob er das damit einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt. Maßgeblich ist die Betrachtungsweise eines außenstehenden Dritten.
(redaktioneller Orientierungssatz)
Finanzgericht Köln, Urt. v. 23.04.2024 – 8 K 836/22
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.09.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-03 |
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