Der Beitrag untersucht die Auffassung, das Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) Satz 1 DBA Frankreich würde die Hinzurechnung fiktiver nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG ausschließen. Die vorliegende steuerrechtliche Analyse belegt, dass sich aus dem Wortlaut des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) Satz 1 DBA Frankreich und seinem tatsächlichen Inhalt kein Ausschluss der Anwendung des § 8b Abs. 5 KStG ergibt. Auch die bislang vorhandene finanzgerichtliche Rechtsprechung sieht keinen Ausschluss der Hinzurechnung fiktiver nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG bei Schachteldividenden, die unter Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) Satz 1 DBA Frankreich fallen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-03 |
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