Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BFH, Urteil vom 30.11.2022 – VIII R 13/19
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2019 – 11 K 3207/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-05 |
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