Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in 2020 haben hybride Arbeitsplatzgestaltungen, auch bekannt als Remote-Work & Co. eine erhebliche Rolle im Arbeitsmarkt eingenommen. Der Gesetzgeber hat die praktische Relevanz erkannt und durch das Jahressteuergesetz 2022 weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten zur Berücksichtigung der einzelfallabhängigen Mehraufwendungen geschaffen. Auch die Betriebsprüfung profitiert hierbei vom fortgeschrittenen Digitalzeitalter. Der nachfolgende Beitrag gibt einen praktischen Überblick über die gesetzgeberischen Neuerungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-05 |
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