| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-03 |
Der Beitrag erörtert Anwendungsfragen der zum 01.01.2024 bzw. zum 01.01.2026 in Kraft getretenen Änderungen des Forschungszulagengesetzes durch das Wachstumschancengesetz bzw. das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wachstumsstandortes Deutschland.
Ausgehend von den neuen „Ergänzenden Angaben“ in Einkommensteuer und Umsatzsteuer entwickelt der zweiteilige Beitrag ein steuerartenübergreifendes, verfahrenssensibles Modell qualifizierter Zusatzkommunikation. Der vorliegende Teil II überführt die Ergebnisse aus Teil I in ein steuerartenübergreifendes, zugleich verfahrenssensibles Praxis- und Analysemodell.
Die Umsatzsteuer gehört mit einem Anteil von 31,7% (2024) zu den größten Einnahmequellen der öffentlichen Haushalte und steht vermutlich deshalb regelmäßig im Mittelpunkt jeder Betriebsprüfung im Zusammenhang mit Ausgangs- und Eingangsleistungen. Dieser Aufsatz behandelt Fragen zur Berichtigung von Rechnungen.
Der Beitrag ordnet den von der Bundesteuerberaterkammer veröffentlichten „FAQ-Katalog: KI im steuerberatenden Berufsstand“ ein und skizziert analysiert die Wechselwirkungen zwischen den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (§ 57 Abs. 1, Abs. 2a StBerG), der Berufsordnung (§ 4 BOStB), den datenschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 28 DSGVO) sowie den neuen europäischen Impulsen durch den AI Act (Art. 4 AI Act).
Der Beitrag erläutert die aktuelle Rechtsprechung zur Abschreibung eines Praxiswerts.
Das FG Köln hat mit Urteil v. 24.02.2026 – 11 K 379/22 zur unterlassenen Auswertung eines Prüfungsberichts in der steuerlichen Betriebsprüfung entschieden. Der Beitrag beleuchtet die praktischen Konsequenzen.
Die Vielzahl der BFH-Urteile zum Thema „Gewerbesteuer“ zeigt deutlich die überdurchschnittliche Bedeutung der Gewerbesteuer für die Belastung der Unternehmen auf. Ausgangspunkt sind dabei überwiegend Aufgriffe von steuerlich relevanten Sachverhalten durch die Betriebsprüfung.
BFH, Urt. v. 03.03.2026 – IX R 18/23
Vorinstanz: FG Köln, Urt. v. 16.04.2023 – 5 K 1403/21
BFH, Urt. v. 28.01.2026 – X R 3/23
Vorinstanz: FG Münster, Urt. v. 27.04.2021 – 12 K 1505/19 AO
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