Das FG Köln hat mit Urteil v. 24.02.2026 – 11 K 379/22 zur unterlassenen Auswertung eines Prüfungsberichts in der steuerlichen Betriebsprüfung entschieden. Der Beitrag beleuchtet die praktischen Konsequenzen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.08.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-03 |
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