| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
Ausgehend von den neuen Ergnzenden Angaben in Einkommensteuer und Umsatzsteuer entwickelt der zweiteilige Beitrag ein steuerartenbergreifendes, verfahrenssensibles Modell qualifizierter Zusatzkommunikation. Teil I zeigt, warum strukturierte Zusatzangaben nicht nur Formulartechnik, sondern ein Instrument auenprfungsrelevanter Verfahrenskommunikation sind.
162 AO zieht mit dem Tatbestandsmerkmal soweit eine klare, justiziable Grenze: Geschtzt werden drfen ausschlielich diejenigen Besteuerungsgrundlagen, die tatschlich nicht ermittelbar sind. Mageblich ist hiernach der Ursachenzusammenhang zwischen Mangel und Methode.
Industrie und Handel stehen aktuell unter enormem wirtschaftlichen Druck. Die beschlossenen oder in Aussicht gestellten Manahmen reichen nicht aus.
Die Umsatzsteuer gehrt mit einem Anteil von 31,7 % (2024) zu den grten Einnahmequellen der ffentlichen Haushalte. Sie ist Gegenstand fast jeder Auenprfung im Zusammenhang mit Ausgangsund Eingangsleistungen.
Nach der Entscheidung des EuGH zur Nichtanwendbarkeit des 14c UStG in den Fllen, in denen der Leistungsempfnger Privatperson ist, hat der BFH die Frage der fehlenden Steuergefhrdung auf weitere Flle des 14c UStG bertragen, insbesondere auf Flle, in denen in einer Schlussrechnung die erhaltenen Abschlagzahlungen nicht ordnungsgem abgesetzt wurden.
Neben der Gesetzgebung sorgt die Rechtsprechung fr eine stetige Weiterentwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Auch aus steuerlichen Betriebsprfungen erwachsen regelmig wegweisende Urteile des BFH zu grunderwerbsteuerlichen Fragenstellungen.
BFH, Urt. v. 08.07.2025 XI R 7/23
Vorinstanz: FG Hamburg, Urt. v. 16.02.2023 6 K 86/22
BFH, Urt. v. 30.04.2025 XI R 25/24
Vorinstanz: FG Hessen, Urt. v. 11.06.2024 6 K 448/21
FG Hamburg, Urt. v. 13.11.2024 3 K 111/21
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