Für die Durchführung von betriebssteuerlichen Schätzungen dominiert die Wahl der Schätzungsmethode das spätere Schätzungsergebnis; hierbei war die Richtsatzschätzung unverändert trotz zahlreicher Bedenken in der Literatur bei Prüfern wie Finanzrichtern eine vielfach praktizierte Vorgehensweise. Im Urteil v. 18.06.2025 – X R 19/21 hat der X. Senat des BFH nunmehr einige Klarstellungen und Einschränkungen vorgenommen, die nachfolgend aus Beratersicht beurteilt werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.12.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-04 |
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