| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-02 |
Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund erster Erfahrungswerte aus der Betriebsprfungspraxis die tiefgreifenden systemischen und administrativen Vernderungen im internationalen Steuerrecht, die durch die Einfhrung der Transaktionsmatrix ab dem 01.01.2025 im Zuge des Vierten Brokratieentlastungsgesetzes in Kraft getreten sind.
Der BFH hat sich im Urt. v. 11.12.2025 IV R 17/23 mit der Frage der teilentgeltlichen bertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgter im Anwendungsbereich des 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG und der in diesem Kontext einschlgigen Trennungstheorie befasst. Der Beitrag ordnet das Urteil ein und wirft einen Blick auf die Hintergrnde und die Bedeutung der Besprechungsentscheidung.
Die Umsatzsteuer gehrt mit einem Anteil von 31,7% (2024) zu den grten Einnahmequellen der ffentlichen Haushalte und steht vermutlich deshalb regelmig im Mittelpunkt jeder Betriebsprfung im Zusammenhang mit Ausgangs- und Eingangsleistungen. Dieser Aufsatz behandelt Rechtsfragen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.
Die Digitalisierung ist auch fr die steuerliche Betriebsprfung relevant. Prfungsanordnungen, Einspruchsentscheidungen, Zwangsgeldfestsetzungen und nderungsbescheide stehen exemplarisch fr die Frage, wie digitale Bekanntgabe und Fristenkontrolle zusammenwirken.
Der Beitrag untersucht, ob die Verwendung von Excel-Dateien bei Kassenaufzeichnungen formelle Mngel im Sinne der Abgabenordnung begrndet und ob daraus eine Schtzungsbefugnis folgt. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung wird dargelegt, dass Excel-Dateien als nachtrgliche, freiwillige Zusammenstellungen keinen formellen Kassenfhrungsmangel begrnden knnen.
Im Berichtszeitraum waren der Bundesfinanzhof und der Europische Gerichtshof umfangreich ttig. Die nachfolgende Auswahl gibt einen berblick ber die aus Sicht des Verfassers fr die Praxis wesentlichen Gerichtsentscheidungen.
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2026 2 BvR 1202/22
Vorgehend: BFH, Urt. v. 24.02. 2022 III R 9/20
BFH, Urt. v. 09.04.2026 VI R 12/24
Vorinstanz: FG Mnchen, Urt. v. 15.03.2024 8 K 883/23
BFH, Urt. v. 28.01.2026 X R 8/23
Vorinstanz: FG Dsseldorf, Urt. v. 08.12.2024 15 K 1186/21 G, E
BGH, Urt. v. 30.04.2026 IX ZR 154/24
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