Hat das FA den verbleibenden Verlustvortrag nur für bestimmte Einkunftsarten gesondert festgestellt, ist eine fehlende Feststellung für eine weitere Einkunftsart nicht in einem Ergänzungsbescheid nachzuholen.
AO § 179 Abs. 3; EStG § 10d Abs. 4.
BFH-Urteil v. 17. Dezember 2008 – IX R 94/07
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-08 |
Seite 150
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