Die steuerliche Betriebsprüfung
 

III. Ergänzung einer Verlustfeststellung

Hat das FA den verbleibenden Verlustvortrag nur für bestimmte Einkunftsarten gesondert festgestellt, ist eine fehlende Feststellung für eine weitere Einkunftsart nicht in einem Ergänzungsbescheid nachzuholen.

AO § 179 Abs. 3; EStG § 10d Abs. 4.

BFH-Urteil v. 17. Dezember 2008 – IX R 94/07

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.05.08
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ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2009
Veröffentlicht: 2009-05-08

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