Zahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Vermögensverwalters, so ist das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zuzurechnen.
EStG § 20, HGB § 255
BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 – VIII R 22/07
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-29 |
Seiten 234 - 236
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