Die steuerliche Betriebsprüfung
 

I. Zurechnung eines Strategieentgelts an Vermögensverwalter zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

Zahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Vermögensverwalters, so ist das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zuzurechnen.

EStG § 20, HGB § 255

BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 – VIII R 22/07

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.08.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2010
Veröffentlicht: 2010-07-29

Seiten 234 - 236