Bei Abspaltungen sind nach dem UmwStG lediglich die Kosten des übernehmenden Rechtsträgers ganz oder teilweise nicht abzugsfähig. Der Beitrag diskutiert die Frage der steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten mit Fokus auf alle Beteiligten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.09.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-03 |
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