Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 A im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BFH, Urt. v. 26.11.2025 – VI R 4/23
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 16.03.2023 – 10 K 202/22
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-10 |
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