Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 A im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.
(redaktioneller Orientierungssatz)

BFH, Urt. v. 26.11.2025 – VI R 4/23
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 16.03.2023 – 10 K 202/22

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2026
Veröffentlicht: 2026-04-10