Die Bundestagsfraktion „DIE LINKE“ hat aus gegebenem Anlass eine aktuelle Krypto-Initiative zum Umgang mit „Krypto-Assets“ & Co. durch die Strafverfolgungsbehörden gestartet. Die national umzusetzende EU-Initiative nach DAC 8 soll den Steuerverwaltungen überdies zukünftig etwaige Informationen zur Verfügung stellen, um Steuerpflichtige zu identifizieren, die in neuen Tauschmitteln, insbesondere Krypto-Assets und E-Geld, tätig sind. Aufgrund dieser spätestens ab dem 01.01.2026 national anstehenden Meldepflichten für Krypto-Assets & Co. nach DAC 8 ist eine steuerstrafrechtliche Einordnung durch die Strafverfolgungsbehörden praktisch bedeutsam.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.11.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-01 |
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