Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Aktuelle Entwicklungen zum Umgang mit „Krypto-Assets“ durch die Strafverfolgungsbehörden

Die Bundestagsfraktion „DIE LINKE“ hat aus gegebenem Anlass eine aktuelle Krypto-Initiative zum Umgang mit „Krypto-Assets“ & Co. durch die Strafverfolgungsbehörden gestartet. Die national umzusetzende EU-Initiative nach DAC 8 soll den Steuerverwaltungen überdies zukünftig etwaige Informationen zur Verfügung stellen, um Steuerpflichtige zu identifizieren, die in neuen Tauschmitteln, insbesondere Krypto-Assets und E-Geld, tätig sind. Aufgrund dieser spätestens ab dem 01.01.2026 national anstehenden Meldepflichten für Krypto-Assets & Co. nach DAC 8 ist eine steuerstrafrechtliche Einordnung durch die Strafverfolgungsbehörden praktisch bedeutsam.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2024
Veröffentlicht: 2024-11-01