DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-06 |
Der Beitrag wirft auf Grundlage des BFH-Urteils v. 09.05.2025 – IX R 1/24 einen Blick auf die Thematik des Anspruchs auf Zugang zu Informationen bzgl. des Zustandekommens der Richtsatzsammlung und einige hiermit im Zusammenhang stehende Fragen.
Der BFH hatte sich in dem Urteil v. 31.01.2024 mit der Frage auseinanderzusetzen, was unter einer „Verfolgungsbehörde“ i. S. von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG zu verstehen ist und welche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung zwecks Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO zu stellen sind.
Der Beitrag erörtert ausgewählte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts. Der dritte Teil des Aufsatzes stellt den Betriebsstättenbegriff in verschiedenen, von der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbarten DBA dar.
Bei Zustellungen mit Postzustellungsurkunde kann es zu Problemen kommen. Die Rechtsprechung ist sich dieser Probleme allerdings bewusst. Pauschale Vorbehalte gebieten daher nicht, auf Zustellungen mit Postzustellungsurkunde zu verzichten.
BFH, Urt. v. 08.05.2025 – IV R 40/22
Vorinstanz: FG München, Gerichtsbescheid vom 20.08.2022 – 2 K 1842/21
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.01.2025 – 6 K 6131/24
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