Der BFH hatte sich in dem Urteil v. 31.01.2024 mit der Frage auseinanderzusetzen, was unter einer „Verfolgungsbehörde“ i. S. von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG zu verstehen ist und welche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung zwecks Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO zu stellen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-06 |
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