Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften haben gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto – dem steuerliche Einlagekonto – auszuweisen. Über § 27 Abs. 7 KSG gelten die Vorschriften des § 27 Abs. 1 bis 6 KStG sinngemäß auch für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 EStG gewähren können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.10.04
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ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2024
Veröffentlicht: 2024-10-04