Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten bei der Firmenwagenbesteuerung

Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.
(redaktioneller Orientierungssatz)

BFH, Urt. v. 09.09.2025 – VI R 7/23
Vorinstanz: FG Köln, Urt. v. 20.04.2023 – 1 K 1234/22

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.04.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2026
Veröffentlicht: 2026-04-10