| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-03 |
Der Beitrag errtert Anwendungsfragen der zum 01.01.2024 bzw. zum 01.01.2026 in Kraft getretenen nderungen des Forschungszulagengesetzes durch das Wachstumschancengesetz bzw. das Gesetz fr ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Strkung des Wachstumsstandortes Deutschland.
Ausgehend von den neuen Ergnzenden Angaben in Einkommensteuer und Umsatzsteuer entwickelt der zweiteilige Beitrag ein steuerartenbergreifendes, verfahrenssensibles Modell qualifizierter Zusatzkommunikation. Der vorliegende Teil II berfhrt die Ergebnisse aus Teil I in ein steuerartenbergreifendes, zugleich verfahrenssensibles Praxis- und Analysemodell.
Die Umsatzsteuer gehrt mit einem Anteil von 31,7% (2024) zu den grten Einnahmequellen der ffentlichen Haushalte und steht vermutlich deshalb regelmig im Mittelpunkt jeder Betriebsprfung im Zusammenhang mit Ausgangs- und Eingangsleistungen. Dieser Aufsatz behandelt Fragen zur Berichtigung von Rechnungen.
Der Beitrag ordnet den von der Bundesteuerberaterkammer verffentlichten FAQ-Katalog: KI im steuerberatenden Berufsstand ein und skizziert analysiert die Wechselwirkungen zwischen den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes ( 57 Abs. 1, Abs. 2a StBerG), der Berufsordnung ( 4 BOStB), den datenschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 28 DSGVO) sowie den neuen europischen Impulsen durch den AI Act (Art. 4 AI Act).
Der Beitrag erlutert die aktuelle Rechtsprechung zur Abschreibung eines Praxiswerts.
Das FG Kln hat mit Urteil v. 24.02.2026 11 K 379/22 zur unterlassenen Auswertung eines Prfungsberichts in der steuerlichen Betriebsprfung entschieden. Der Beitrag beleuchtet die praktischen Konsequenzen.
Die Vielzahl der BFH-Urteile zum Thema Gewerbesteuer zeigt deutlich die berdurchschnittliche Bedeutung der Gewerbesteuer fr die Belastung der Unternehmen auf. Ausgangspunkt sind dabei berwiegend Aufgriffe von steuerlich relevanten Sachverhalten durch die Betriebsprfung.
BFH, Urt. v. 03.03.2026 IX R 18/23
Vorinstanz: FG Kln, Urt. v. 16.04.2023 5 K 1403/21
BFH, Urt. v. 28.01.2026 X R 3/23
Vorinstanz: FG Mnster, Urt. v. 27.04.2021 12 K 1505/19 AO
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