Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt als Bestandteil des Kassenordnungsrechts rechtliche und technische Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 AO. Der Beitrag erläutert die Zweite Verordnung zur Änderung der KassenSichV vom 14.01.20261, die zu mehreren Anpassungen für Aufzeichnungssysteme – wie elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler – führte.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-03 |
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