Der Märkischen Allgemeinen vom 25.2.2006 war die Einschätzung zu entnehmen, es sei heute die Regel, dass eigenartige sechsstellige Beträge in Gemeindekassen flössen, um Widerstände gegen die Windkraftnutzung zu brechen. Im gleichen Sinne äußerte sich die FAZ vom 28.8.2006. Auch aus einer Fernsehsendung des RBB ging hervor, Zahlungen an Gemeinden im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen seien seitens der Windbranche seit Jahren üblich. Solche Informationen lassen auf eine Zuwendungspraxis schließen, die zu erheblichen Nachteilen für den Finanzhaushalt führt, wenn die Zahlungen steuerlich als nützliche Aufwendungen behandelt und als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Neuerdings scheint auch die Spende als Zuwendungsform beliebt zu werden; jedenfalls beeinflusst nach Ermittlungen des „Spiegels“ vom 30.4.2007 manchmal eine Investorenspende von 100.000 Euro die Entscheidung über den Standort. Spenden sollen jedoch bei der hier unternommenen steuerrechtlichen Betrachtung ausgeklammert und einer späteren Darstellung vorbehalten bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 215 - 218
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