Der BFH musste darüber entscheiden, für welchen Mindestzeitraum ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in einer festen Geschäftseinrichtung i. S. von Art. 5 Abs. 1 und 2 OECD-Musterabkommen ganz oder teilweise ausüben muss, um von einer ausreichenden Bindung zum Betriebsstätten-staat auszugehen. Der Beitrag analysiert die Entscheidung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.01.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-06 |
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