Seit einiger Zeit sind die buch- und bilanzmäßige sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder der Getränkeindustrie in der Praxis und in der Literatur Gegenstand einer Diskussion. Die bisherigen Beiträge befassen sich im Wesentlichen aber mit der Problematik von Mehrweggebinden und des darauf erhobenen Pfandgeldes in der Getränkeindustrie auf der Ebene der Abfüller und versuchen, die buchhalterischen und bilanziellen Erfassungen von Pfandgut, von Pfandgeldern und der Rückzahlungsverpflichtung für diese Marktstufe einzuordnen sowie die steuerlichen Fragen zu erörtern. Die gegenwärtige Regelung für Mehrwegflaschen-Pfandsysteme findet sich in dem BMF-Schreiben vom 13.6.2005, mit welchem das BMF-Schreiben vom 11.7.1995 ersetzt wurde und – nur den Getränkehandel betreffend – in dem nicht veröffentlichten Schreiben vom 21.10.2002. Aber auch das aktuelle BMF-Schreiben vom 13.6.2005 enthält keine umfängliche Regelung und ist zu ergänzen durch allgemeine Bilanzierungsgrundsätze sowie durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Dieses wird auch an dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17.5.2006 deutlich. Dieses Urteil wurde bereits zum Anlass genommen, die unterschiedlichen Ausgangssituationen bei der Betrachtung und bei der Bewertung des Pfandkreislaufs in der Getränkeindustrie anhand des beurteilten Falles zu beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-10 |
Seiten 282 - 290
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