AO § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 59, § 60 Abs. 2, § 61 Abs. 1 BGB § 83, § 84, § 1923 Abs. 1 GmbHG § 7 Abs. 2 und 3 KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters.
2. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht.
(redaktionelle Leitsätze)
BFH-Urteil vom 6. Juni 2019 – V R 50/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-06 |
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