Zwar wird infolge des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 der Zinssatz von derzeit 0,5 % für jeden vollen Monat deutlich absinken, jedoch nicht vollständig entfallen. In langlaufenden Betriebsprüfungen bleiben Zinsen eine echte Zusatzbelastung, die sich bislang (fast) zu einer zweiten Steuerlast auswachsen konnte. In der Praxis standen und stehen den Steuerpflichtigen nur wenige Gegenmaßnahmen zur Verfügung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-04 |
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