Bei Betriebsprüfungen ist immer wieder festzustellen, dass zwischen den Steuerpflichtigen und den Vertretern der Finanzverwaltungen unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs bestehen. Die nachstehenden Erläuterungen sollen etwas Licht in die unterschiedlichen Betrachtungen bringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-28 |
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